Anmeldung

Anmelden könnt Ihr Euch zu den folgenden Zeiten oder aber auf unserer Seite für die Online-Anmeldung:

Zweigstelle Anmeldungstage Uhrzeit
Marl Montag, Dienstag, Donnerstag 17:00 - 19:00
Schermbeck Dienstag, Donnerstag 17:00 - 18:30
Haltern Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 17:00 - 18:30
Marl Bergstraße Montag, Dienstag, Donnerstag 17:00 - 19:00

Für die Anmeldung werden benötigt:

1 Je nach Straßenverkehrsamt kann das Passbild erst bei bestandener Prüfung nötig werden. Das ist meist der Fall, wenn Ihr einen Führerschein für mehrere Klassen machen wollt. Wir sagen Euch bei der Anmeldung, ob in Eurem Fall ein Passbild benötigt wird.

2 Die Bescheinigung braucht Ihr nur, wenn Ihr noch keinen Führerschein besitzt.

Euren Personalausweis oder einen gütigen Reisepass müsst Ihr unbedingt mitbringen, Passbild, Sehtest und LSM-Bescheinigung könnt Ihr auch nachreichen. Euren Antrag können wir allerdings erst ans Straßenverkehrsamt weiterleiten, wenn die Unterlagen komplett sind. Wenn das SVA Euren Antrag in Händen hält, könnt Ihr frühestens nach einer Bearbeitungszeit von zur Zeit ca. 4 Wochen in Marl/Haltern und 8 Wochen in Schermbeck Eure Prüfung machen, also bringt am besten gleich bei der Anmeldung Eure Unterlagen komplett mit.

Zusätzlich bitten wir darum, die Gebühr für das Ordnungsamt bei der Anmeldung zu entrichten, siehe Fußnote * auf der Preis-Seite (ganz unten).

Wichtige Informationen zum begleiteten Fahren ab 17

Grundsätzlich gelten für den Führerschein mit 17 die selben Bestimmungen wie für den normalen Führerschein. Er kann in den Klassen B und BE erworben werden. Lediglich die Antragsunterlagen für das Straßenverkehrsamt sind hier deutlich umfangreicher. Daher hier die wichtigsten Informationen:

Für den Antrag "begleitetes Fahren ab 17" benötigen wir folgende Unterlagen:

Wichtig: Beim Führerschein mit 17 akzeptierte das Straßenverkehrsamt die Personalausweise anders als beim normalen Führerschein nicht in Kopie. Jetzt ist es so, dass Ihr nur dann Originale abgeben müsst, wenn Ihr die Unterlagen selbst abgebt. Werden die Unterlagen von uns (also über die Fahrschule) an das Straßenverkehrsamt abgegeben, so sind Kopien aller Ausweise ausreichend.

Der Antrag kann von uns nur vollständig mit allen oben genannten Unterlagen abgegeben werden. Es wird bis zum 18. Lebensjahr kein Führerschein hergestellt, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung (ohne Foto), so dass kein Passbild abgegeben werden muss! Der richtige Führerschein wird erst kurz vor dem 18. Geburtstag beantragt, wobei dann das Passbild beim zustänigen Straßenverkehrsamt abgegeben wird. Bei Abgabe der Papiere fällt wie auch beim Führerschein mit 18 eine Gebühr von 43,40 Euro an. Zusätzlich wird für jede Begleitperson, die in die Prüfbescheinigung eingetragen werden soll, eine weitere Gebühr in Höhe von 13,30 Euro erhoben. Nach bestandener Führerscheinprüfung kann die Prüfbescheinigung nur beim Straßenverkehrsamt abgeholt werden. Erst bei Abholung wird eine Gebühr von 7,70 Euro fällig!

In den letzten Wochen wurde hier vom Straßenverkehrsamt ständig anders verfahren. Für Anträge, die bis heute abgegeben wurden, gelten die Bestimmungen wie zum Zeitpunkt der Abgabe. Wurde die Gebühr von 7,70 Euro bereits entrichtet, so ist dies beim SVA vermerkt und die Prüfbescheinigung wird kostenfrei ausgestellt.

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