
Seit dem 28. September 2005 ist auch in NRW der Führerschein mit 17 möglich!
Das heißt für Euch, dass Ihr - bei Interesse - ab sofort mit 17 Euren "Auto-Führerschein" machen könnt und von da an grundsätzlich nur in Begelitung von Euch benannten Personen fahren dürft, bis Ihr dann endlich 18 werdet.
Nun kommt auf Euch alle die Frage zu, wann Ihr mit Eurem Führerschein beginnt.
Ist es überhaupt sinnvoll, den Führerschein mit 17 zu machen??
Grundsätzlich sicher schon.
Die Ausbildung läuft genauso ab als würdet Ihr Euren Führerschein erst mit 18 machen. Das heißt, die Anmeldung ist 6 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich. Auch für die Prüfungen gelten die gleichen Bestimmungen. So ist eine theoretische Prüfung ab sofort drei Monate vor dem 17. Geburtstag und eine praktische Prüfung genau einen Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.
Es ist allerdings nicht möglich, bereits zwei Klassen zu erwerben (mit Ausnahme von BE zusätzlich zu B). So hat also jeder von Euch dann einen Nachteil, wenn er Interesse an einer Ausbildung in Doppelklassen wie Auto und Motorrad hat. Denn hier müsst Ihr nun zunächst Eure Theorieprüfung für die Klasse B (evtl. mit BE zusammen) und ein Jahr später eine neue Theorieprüfung für die Klasse A machen. Bisher war es möglich, die Theorieprüfung für beide Klassen zusammen zu machen.
Für die Antragstellung sind grundsätzlich die gleichen Unterlagen erforderlich, also auf alle Fälle ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Schein, wenn Ihr nicht bereits einen Führerschein habt. Auch ein Passbild muss uns ab sofort vorliegen, was bisher nicht der Fall war.
Ein großer Vorteil: Eure Probezeit läuft bereits ab Erteilung der Prüfbescheinigung mit 17 und Ihr dürft auch von da an alle Fahrzeuge der Klassen M, L und S ohne Begleitung fahren.
Als Begleitperson könnt Ihr jede Person auswählen, die älter als 30 Jahre ist und innerhalb der letzten 5 Jahre durchgehend einen "Auto-Führerschein" besessen hat. Sie darf nicht mehr als drei Punkte haben! Die Anzahl der von Euch festgelegten Begleitpersonen ist nicht festgelegt. Es ist also durchaus möglich, neben Euren Eltern noch weitere Begleitpersonen wie z.B. ältere Geschwister zu benennen!
Natürlich kommt irgendwann auch die Frage nach den Kosten. Einfacher formuliert heißt die Frage: Welche Mehrkosten kommen auf Euch zu. Die halten sich in Grenzen! Die Prüfbescheinigung, die Ihr mit Eurem 17. Lebensjahr erhaltet, kostet 7,70 Euro. Für jede Begleitperson, die Ihr in die Bescheinigung eintragen lassen wollt, müsst Ihr weitere 13,30 Euro pro Person bezahlen (für Anträge ab dem 02.05.2006)!
Sicherlich sind bis jetzt noch lang nicht alle Fragen geklärt.
Mehr Informationen zur Anmeldung zum begleiteten Fahren mit 17 findet Ihr auf unserer Anmeldungsseite.
Ihr könnt natürlich jederzeit all Eure Fragen an uns richten, wir beantworten sie gern.