
Ab sofort bieten wir in Zusammenarbeit mit der Fahrschule Wlotzki die Möglichkeit, an Aufbauseminaren teilzunehmen!
Sowohl das Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP) sowie das Aufbauseminar für Fahränfänger (ASF, auch "Nachschulung" genannt), bieten wir in regelmäßigen Abständen von einem Monat an. Das ist vor allem dann wichtig, wenn das Straßenverkehrsamt die Teilnahme an einem Seminar angeordnet hat und hierfür eine Frist gesetzt hat. In der Regel beträgt diese Frist zwei Monate. In diesem Zeitraum muss die Teilnhame an einem Seminar nachgewiesen werden. Dies setzt voraus, dass die Fahrschule die Seminare entsprechend häufig und zuverlässig durchführt.
Zu beiden Seminaren treffen sich die Teilnehmer zu 4 Sitzungen zu je 135 Minuten. Zwischen den ersten beiden Sitzungen nimmt jeder Teilnehmer an einer 30-minütigen Fahrprobe teil. Diese Fahrprobe ist keine Prüfung.
Die Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau kann sowohl freiwillig geschehen als auch durch das Straßenverkehrsamt angeordnet werden. Bei nicht mehr als 8 Punkten in der Verkehrssünderkartei werden bei freiwilliger Teilnahme am Seminar von den vorhandenen Punkten 4 abgezogen, bei 9 bis 13 Punkten werden nur noch 2 Punkte abgezogen. Wer 14 oder mehr Punkte hat, der wird vom Straßenverkehrsamt in der Regel aufgefordert, innerhalb einer festgesetzten Frist an einem ASP-Seminar teilzunehmen. Es erfolgt dann kein Punkteabzug mehr!
Es lohnt sich also, schon frühzeitig an einem Aufbauseminar teilzunehmen, um so möglicherweise der Anordnung eines Seminars zu entgehen. Bei 18 oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wer schon einmal an einem Aufbauseminar teilgenommen hat, für den ist frühestens nach 5 Jahren eine erneute Teilnahme mit Punkteabzug möglich.
Kraftfahrer mit Punkten aufgrund von Alkohohl- oder Drogenfahrten dürfen an ASP nicht teilnehmen; für sie gibt es besondere Aufbauseminare.
Eine Nachschulung (ASF-Seminar) wird vom Straßenverkehrsamt immer dann angeordnet, wenn ein Fahrer mit Führerschein auf Probe grob gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat. Ein solcher Verstoß kann das Überholen im Überholverbot sein, ebenso ein Rotlichtverstoß oder das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20km/h.
Meist wird die Teilnhame innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Mitteilung zur Pflicht gemacht. Sollte innerhalb der angegebenen Frist nicht am Seminar teilgenommen werden, so wird das Straßenverkehrsamt die Fahrerlaubnis entziehen.
Um sicher zu stellen, dass bei der Anordnung eines entsprechenden Seminars die Frist eingehalten werden kann, solltet Ihr Euch umgehend in der Fahrschule melden. Hierfür ist das Schreiben des Straßenverkehrsamts nötig.
Bitte meldet Euch rechtzeitig an, denn die Teilnehmerzahl pro Kurs ist begrenzt. Der Preis pro Seminar beträgt 298 Euro.
Weitere Informationen zu den Kursen erhaltet Ihr bei Christian unter christian(at)volkers-fahrschulen.de oder per Mobiltelefon.